AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ercoval GmbH, Püschower Straße 43, 18239 Satow

1 Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der ercoval GmbH (nachfolgend „ercoval“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (nachfolgend „AGB“). Für alle, auch künftigen Geschäfte zwischen ercoval und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Im Fall von Widersprüchen gehen die Regelungen des Dienst- oder Liefervertrags (nachfolgend „Einzelvertrag“) den Bestimmungen dieser AGB vor.

1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie sonstigen abweichenden Regelungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann Vertragsinhalt, wenn ercoval sie schriftlich anerkannt hat. Letzteres gilt auch dann, wenn ercoval in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Von ercoval abgegebene Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das ercoval innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang annehmen kann. Offensichtliche Fehler oder Unrichtigkeiten innerhalb eines Angebotes oder einer Bestellung führen nicht zum Vertragsschluss und sind von der jeweiligen Partei zu korrigieren.

2.2 Allein maßgeblich für das Zustandekommen sowie den Inhalt, Umfang und die Bedingungen der Rechtsbeziehung zwischen ercoval und dem Auftraggeber ist ein schriftlicher Einzelvertrag, die schriftliche Auftragsbestätigung von ercoval, spätestens jedoch die Ausführung der Lieferung oder Leistung durch ercoval.

2.3 Soweit die Prüfung technischer und kaufmännischer Informationen nicht Gegenstand der Beauftragung von ercoval ist, so geht ercoval von der Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber übermittelten Informationen aus und wird diese der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung zugrunde legen.

2.4 Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt und dem jeweiligen Einzelvertrag als Anlage beigefügt sind. Hat die tatsächliche Durchführung der Änderung und Ergänzung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (Vergütung, Fristen), werden die Parteien unverzüglich schriftlich die Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen. Für die Mehraufwendungen, die ercoval durch die Realisierung der Änderung oder Ergänzung entstehen, hat ercoval Anspruch auf eine zusätzliche aufwandsbezogene
Vergütung. Eine einseitige Vertragsanpassung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

2.5 Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Parteien mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, gleich. Ist aufgrund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom jeweiligen Einzelvertrag zurückzutreten.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Maßgebend sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Vergütungen und Preise, die sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag ergeben.

3.2 Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, Zoll, Einfuhrnebenabgaben sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung von ercoval nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze von ercoval.

3.4 Soweit die Parteien eine feste Vergütung vereinbart haben, werden sich die Parteien im Rahmen von Gesprächen auf eine angemessene Anpassung der Vergütung einigen, wenn der tatsächlich erforderliche Arbeitsaufwand den von ercoval geplanten Arbeitsaufwand erheblich überschreitet und ercoval dies nicht zu vertreten hat.

3.5 Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze von ercoval. Das Vorstehende gilt auch für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers, nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers.

3.6 Soweit sich aus dem Einzelvertrag nichts Abweichendes ergibt, wird ercoval Lieferungen und Leistungen nach Durchführung und/oder Erbringung abrechnen. Endet das Vertragsverhältnis vorzeitig, so hat ercoval einen Anspruch auf die Vergütung, die ihren bis zur Beendigung des Einzelvertrags erbrachten Leistungen entspricht.

3.7 Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Betrag für ercoval verfügbar ist. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist ercoval vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

3.8 Aufrechnungen mit Gegenforderungen – soweit diese nicht unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden – sind unzulässig. Die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Auftraggebers gegen ercoval ist ausgeschlossen, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf Ansprüchen des Auftraggebers aus dem gleichen Vertragsverhältnis mit ercoval.

4 Lieferung und Lieferfrist

4.1 Soweit der Auftraggeber hierdurch nicht unzumutbar belastet wird, ist ercoval zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn sich die Versendung ohne Verschulden von ercoval verzögert oder unmöglich ist.

4.3 Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur annähernd und sind für ercoval nicht verbindlich, es sei denn, ercoval hat einen Liefertermin oder eine Lieferfrist ausdrücklich schriftlich als bindend vereinbart.

4.4 Kommt der Auftraggeber mit der Erfüllung der in seiner Verantwortung liegenden Handlungen in Verzug, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtung von ercoval, die ohne diese Handlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann. Dadurch verursachter Mehraufwand ist ercoval zusätzlich zur vereinbarten Vergütung auf der Grundlage der jeweils geltenden Sätze vom Auftraggeber zu erstatten. Ein gesetzliches Kündigungsrecht von ercoval bleibt unberührt.

4.5 Bei Unmöglichkeit der Leistung von ercoval oder Verzug aufgrund einer von ercoval zu vertretenden Pflichtverletzung ist der Auftraggeber berechtigt, vom vorliegenden Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Verzuges setzen Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung zudem voraus, dass der Auftraggeber ercoval zuvor schriftlich eine angemessene Frist von mindestens vier (4) Wochen zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung gesetzt hat und dabei ausdrücklich klargestellt hat, dass er bei Nichteinhaltung dieser Frist vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz geltend macht. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Aufforderung durch ercoval zu erklären, ob er weiter auf der Lieferung besteht oder Schadensersatz geltend macht oder vom Vertrag zurücktritt. Gibt der Aufraggeber innerhalb einer von ercoval gesetzten angemessenen Frist eine solche Erklärung nicht ab, ist der Auftraggeber nicht mehr zur Ablehnung der Lieferung oder zum Rücktritt berechtigt und kann auch keinen Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, sondern nur die Lieferung entgegennehmen. Eine solche Fristsetzung ist nur entbehrlich, wenn ercoval die vertraglich geschuldete Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die nach Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

5 Erfüllungsort, Versand und Gefahrübergang

5.1 Soweit sich aus den Einzelverträgen nichts Abweichendes ergibt, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis den Sitz von ercoval.

5.2 Der Versand erfolgt ab Lager oder Werk, ausschließlich Verpackung und, wenn vom Auftraggeber nichts anderes bestimmt ist, nach der von ercoval gewählten Versandart.

5.3 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von ercoval oder des Werkes des Lieferanten von ercoval, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ercoval noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand aufgrund eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht mit dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Auftraggeber über.

5.4 Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ercoval die Warensendung nach seinen Angaben versichern.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehender Forderungen von ercoval, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Eigentum von ercoval.

6.2 Hat ercoval im Interesse des Auftraggebers Schecks oder Wechsel erfüllungshalber angenommen, so bleiben sämtliche Lieferungen bis zur vollständigen Freistellung aus solchen Verbindlichkeiten das Eigentum von ercoval.

6.3 Verhält sich der Auftraggeber nicht vertragsgemäß, gerät er insbesondere mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder verletzt er seine Pflicht zur pfleglichen Behandlung des Liefergegenstands ist ercoval berechtigt, Leistungen, an denen sich ercoval das Eigentum vorbehalten hat, auf Kosten des Auftraggebers heraus zu verlangen oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. Vor Übergang des Eigentums wird der Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von ercoval über diese Leistungen verfügen.

7 Mängelansprüche

7.1 Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Auswahlmuster, welche ercoval dem Auftraggeber auf Anfrage vorlegt. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Auch öffentliche Äußerungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.2 Weist eine Leistung von ercoval einen Mangel auf, kann der Auftraggeber nach Wahl von ercoval Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verlangen, sofern der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

7.3 Der Auftraggeber untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an ercoval ab. Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Empfang der Sendung, Beanstandungen versteckter Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden. Eine Beanstandung offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen, sobald die Ware verarbeitet wurde. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen, es sei denn, dass es für den Auftraggeber unzumutbar ist, den mangelfreien Teil der Lieferung zu akzeptieren.

7.4 Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch ercoval ist der Auftraggeber berechtigt, nach vorheriger Verständigung mit ercoval nachzubessern oder dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.

7.5 Für den Fall, dass ercoval eine ercoval zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, eine zweimalige Nachbesserung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen hat und dem gerügten Mangel dadurch nicht abgeholfen wurde, sowie für den Fall, dass ercoval eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigt verweigert, ungebührlich verzögert oder wenn dem Auftraggeber aus sonstigen Gründen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, sowie wenn die Voraussetzungen der §§ 281 Abs. 2 oder 323 Abs. 2 BGB vorliegen, kann der Auftraggeber anstelle von Nachbesserung oder Nachlieferung die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe des Rücktritts und der Minderung geltend machen, sowie Schadensersatz oder Aufwendungsersatzansprüche, letztere im Rahmen von Ziffer 8 dieser AGB.

7.6 ercoval kann die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, bis der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an ercoval bezahlt hat.

7.7 Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Übergabe der Liefergegenstände oder der Leistungserbringung. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch einen von ercoval zu vertretenden Mangel verursacht werden, beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate ab Übergabe des Liefergegenstandes oder der Leistungserbringung. Hinsichtlich etwaiger Ersatzlieferungen und Nachbesserungsversuchen gilt eine Verjährungsfrist von drei (3) Monaten ab Ablieferung und/oder Ausführung, die aber mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für die ursprüngliche Leistung läuft.

8 Haftung und Schadensersatz

8.1 Der Auftraggeber kann Schadensersatzansprüche gleich aus welchen Rechtsgründen nur dann geltend machen, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen durch ercoval, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ercoval beruhen.

8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ercoval auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens aus dem für ercoval bei Vertragsabschluss erkennbaren
Erfüllungsinteresse des Auftraggebers.

8.3 Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden, wie z.B. Produktionsstillstand, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn ercoval Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat.

8.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wenn eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands oder das Beschaffungsrisiko übernommen wurde. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.5 Wird ercoval von Dritten aus Produkthaftung oder wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus anderen Rechtsgründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen, so kann ercoval vom Auftraggeber die Erstattung des entstandenen Aufwands nach den Bestimmungen des ercoval gegenüber angewandten Haftungsrechts verlangen, soweit der Auftraggeber ercoval bei Vertragsabschluss nicht oder nicht vollständig über die spätere Verwendung der von ercoval gelieferten Gegenstände unterrichtet hat und soweit die unterlassene Unterrichtung ursächlich für den Schaden war, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden und die unterlassene Unterrichtung nicht von ihm zu vertreten sind.

9 Geheimhaltungsverpflichtung, Schutzrechte

9.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieser AGB oder der jeweiligen Einzelverträge bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. ercoval verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen des Vertragsverhältnisses betraut sind. Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

9.2 Die Parteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen. ercoval ist berechtigt, bei der Durchführung dieser AGB bzw. der Einzelverträge entwickeltes bzw. verwandtes technisches oder wirtschaftliches Wissen, insbesondere Verfahren und Konzepte, auch für andere
Auftraggeber zu verwenden.

9.3 Die Rechte und Pflichten der Ziffern 9.1 und 9.2 werden von einer Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

10.2 ercoval hat das Recht, zur Leistungserbringung aufgrund der jeweiligen Einzelverträge Subunternehmer zu beauftragen.

10.3 Der Auftraggeber ist zur Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus den jeweiligen Einzelverträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ercoval berechtigt.

10.4 Der Auftraggeber gestattet ercoval, den Auftraggeber als Referenz zu benennen und das Logo des Auftraggebers auf ihrer Website anzubringen.

10.5 Diese AGB sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Einzelverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

10.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den jeweiligen Einzelverträgen ist Rostock, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

10.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder der jeweiligen Einzelverträge unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.